Finanzgericht Düsseldorf, 2010-11-17, 4 K 1775/10 Erb

4 K 1775/10 ErbSteuergericht17.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1775/10 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-17

Aktenzeichen: 4 K 1775/10 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1117.4K1775.10ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Unter Änderung der Erbschaftsteuerbescheide vom 27. April 2009/ 18. Juni 2009 in der

Fassung der Einspruchsentscheidung vom 13. April 2010 wird die Erbschaftsteuer auf

12.223.- EUR herabgesetzt.

Im Übrigen w Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten de Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 69% und der Beklagte zu 31%.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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