15 K 931/09 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-11-24, 15 K 931/09 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-11-24, 15 K 931/09 F
15 K 931/09 FSteuergericht24.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 931/09 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: 15 K 931/09 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1124.15K931.09F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung von Einkünften 2003 vom 22. April 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Februar 2009 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2003 herabgesetzt werden auf 95.717,65 EUR.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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