3 K 3356/08 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2010-12-13, 3 K 3356/08 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2010-12-13, 3 K 3356/08 F
3 K 3356/08 FSteuergericht13.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 3356/08 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-13
Aktenzeichen: 3 K 3356/08 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1213.3K3356.08F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2002 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 20.04.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.07.2008 wird dahingehend geändert, dass die zum Bilanzstichtag 31.12.2002 erfolgten Zuführungen zu den Rückstellungen einkünftemindernd zum Abzug zugelassen werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die konkrete Berechnung der festzusetzenden Einkünfte und ihre Verteilung auf die Gesellschafter werden dem Beklagten übertragen, da diese nicht unerheblichen Aufwand erfordern.
Die Kosten des Verfahrens tragen zu 80% die Klägerin und zu 20% der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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