Finanzgericht Düsseldorf, 2010-12-15, 4 K 1695/10 VE

4 K 1695/10 VESteuergericht15.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1695/10 VE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-15

Aktenzeichen: 4 K 1695/10 VE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2010:1215.4K1695.10VE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die von der Klägerin für die Monate Januar 2008 bis Juni 2010 abgegebenen Steueranmeldungen werden aufgehoben, soweit die Energiesteuer unter Anwendung eines höheren Steuersatzes als 25 EUR je 1.000 kg Toluol ermittelt worden ist.

Die Klägerin trägt ¼ und der Beklagte trägt ¾ der Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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