Finanzgericht Düsseldorf, 2011-01-17, 11 K 908/10 L

11 K 908/10 LSteuergericht17.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 908/10 L — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-17

Aktenzeichen: 11 K 908/10 L

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0117.11K908.10L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Lohnsteuernachforderungsbescheid für das Jahr 2005 vom 26. Januar 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. Februar 2010 wird dahingehend abgeändert, dass der Nachforderungsbetrag um 2.136,51 EUR Lohnsteuer zuzüglich Annexsteuern herabgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.

Die Revision wird zugelassen.

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