Finanzgericht Düsseldorf, 2011-01-21, 3 V 4022/10 A(E,U)

3 V 4022/10 A(E,U)Steuergericht21.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 V 4022/10 A(E,U) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-21

Aktenzeichen: 3 V 4022/10 A(E,U)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0121.3V4022.10A.E.U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für 2009 vom 2. August 2010 wird in vollem Umfang, die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides für 2009 vom 2. August 2010 wird in Höhe von 802,37 Euro bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer die Instanz abschließenden Entscheidung im Verfahren 3 K 4021/10 E, U oder einer anderweitigen Erledigung dieses Verfahrens ausgesetzt bzw. - soweit die Bescheide bereits vollzogen wurden - aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

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