3 V 4022/10 A(E,U)•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-01-21, 3 V 4022/10 A(E,U)
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-01-21, 3 V 4022/10 A(E,U)
3 V 4022/10 A(E,U)Steuergericht21.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 V 4022/10 A(E,U) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-21
Aktenzeichen: 3 V 4022/10 A(E,U)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0121.3V4022.10A.E.U.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides für 2009 vom 2. August 2010 wird in vollem Umfang, die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides für 2009 vom 2. August 2010 wird in Höhe von 802,37 Euro bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer die Instanz abschließenden Entscheidung im Verfahren 3 K 4021/10 E, U oder einer anderweitigen Erledigung dieses Verfahrens ausgesetzt bzw. - soweit die Bescheide bereits vollzogen wurden - aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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