Finanzgericht Düsseldorf, 2011-02-16, 15 K 1414/10 E

15 K 1414/10 ESteuergericht16.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1414/10 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-16

Aktenzeichen: 15 K 1414/10 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0216.15K1414.10E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1996 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Oktober 2004 wird dahin geändert, dass der Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG i.V.m. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG von 25.997.415 DM außer Ansatz bleibt.

Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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