4 K 1605/10 VZr•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-03-08, 4 K 1605/10 VZr
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-03-08, 4 K 1605/10 VZr
4 K 1605/10 VZrSteuergericht08.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1605/10 VZr — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-08
Aktenzeichen: 4 K 1605/10 VZr
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0308.4K1605.10VZR.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:
Ist Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1443/82 der Kommission vom 8. Juni 1982 mit Durchführungsbestimmungen zur Anwendung der Quotenregelung im Zuckersektor dahin auszulegen, dass von dieser Bestimmung auch die von einer Behörde im Rahmen einer Prüfung bei dem Hersteller nachträglich festgestellten Mehrmengen erfasst werden?
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