Finanzgericht Düsseldorf, 2011-03-30, 7 K 2463/10 GE

7 K 2463/10 GESteuergericht30.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 2463/10 GE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-30

Aktenzeichen: 7 K 2463/10 GE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0330.7K2463.10GE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheides vom 31.03.2009 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 17.06.2010 wird die Grunderwerbssteuer auf 15.072 EUR herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreits hat die Klägerin zu tragen.

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