11 K 2591/09 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-05-05, 11 K 2591/09 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-05-05, 11 K 2591/09 E
11 K 2591/09 ESteuergericht05.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 2591/09 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-05
Aktenzeichen: 11 K 2591/09 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0505.11K2591.09E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteueränderungsbescheid 2008 vom 22. September 2010 wird dahingehend abgeändert, dass weitere Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer der Klägerin i. H. v. 472 EUR als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.
Die Berechnung des festzusetzenden Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Verfahrenskosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.