Finanzgericht Düsseldorf, 2011-09-21, 15 Ko 2571/11 KF

15 Ko 2571/11 KFSteuergericht21.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 Ko 2571/11 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-21

Aktenzeichen: 15 Ko 2571/11 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:0921.15KO2571.11KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die Erinnerungsführer tragen die gerichtlichen Auslagen und die außergerichtlichen Kosten.

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