8 K 4098/10 L•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-10-06, 8 K 4098/10 L
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-10-06, 8 K 4098/10 L
8 K 4098/10 LSteuergericht06.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 4098/10 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-06
Aktenzeichen: 8 K 4098/10 L
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1006.8K4098.10L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der Nachforderungsbescheid vom 16.10.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.10.2010 wird dahingehend geändert, dass die Lohnsteuer auf 82.110,73 Euro, der Solidaritätszuschlag auf 4.516,50 Euro, die evangelische Kirchensteuer auf 2.693,13 Euro, die römisch-katholische Kirchensteuer auf 3.052,43 Euro, die altkatholische Kirchensteuer auf 0,80 Euro und die jüdische Kultussteuer auf 1,40 Euro festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
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