7 K 2181/10 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-10-12, 7 K 2181/10 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-10-12, 7 K 2181/10 Kg
7 K 2181/10 KgSteuergericht12.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 2181/10 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-12
Aktenzeichen: 7 K 2181/10 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1012.7K2181.10KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides vom 06.08.2009 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für den Sohn der Klägerin für Februar bis Juni 2009 festzusetzen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin i. H. v. 30 v. H. und die Beklagte i. H. v. 70 v. H. zu tragen.
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