12 K 817/11 KV•Finanzgericht Düsseldorf, 2011-10-20, 12 K 817/11 KV
Finanzgericht Düsseldorf, 2011-10-20, 12 K 817/11 KV
12 K 817/11 KVSteuergericht20.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 817/11 KV — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-20
Aktenzeichen: 12 K 817/11 KV
ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1020.12K817.11KV.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Zwangsvollstreckung wegen der in dem Schreiben des Beklagten vom 5.10.2007 (CZ_DE 1) aufgeführten Beträge ist unzulässig.
Der Beklagte wird verpflichtet, die wegen dieser Beträge ausgebrachten Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.