Finanzgericht Düsseldorf, 2011-11-23, 7 K 417/10 GE

7 K 417/10 GESteuergericht23.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 417/10 GE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-23

Aktenzeichen: 7 K 417/10 GE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1123.7K417.10GE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Grunderwerbsteuer wird unter Änderung des Bescheides vom 22.10.2009 und Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 12.01.2010 auf EUR 866,00 herabgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für der Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

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