4 K 4425/11 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-02-07, 4 K 4425/11 VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-02-07, 4 K 4425/11 VE
4 K 4425/11 VESteuergericht07.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4425/11 VE — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2012-02-07
Aktenzeichen: 4 K 4425/11 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0207.4K4425.11VE.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Steuerbescheid vom 25. August 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. November 2011 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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