7 K 1530/11 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-02-08, 7 K 1530/11 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-02-08, 7 K 1530/11 Kg
7 K 1530/11 KgSteuergericht08.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 1530/11 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-08
Aktenzeichen: 7 K 1530/11 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0208.7K1530.11KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berichterstatter anstelle des 7. Senats
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet dem Kläger ab Januar 2011 Kindergeld für seine Tochter „A“ (geb. 1.1.2011) in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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