16 K 1564/11 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-02-09, 16 K 1564/11 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-02-09, 16 K 1564/11 Kg
16 K 1564/11 KgSteuergericht09.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 1564/11 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-09
Aktenzeichen: 16 K 1564/11 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0209.16K1564.11KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 19.01.2011 und die Einspruchsentscheidung vom 05.04.2011 werden mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Familienkasse nach Aufklärung des Sachverhalts erneut über den Antrag der Klägerin zu entscheiden hat.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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