4 K 3955/08 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-03-07, 4 K 3955/08 VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-03-07, 4 K 3955/08 VE
4 K 3955/08 VESteuergericht07.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3955/08 VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: 4 K 3955/08 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0307.4K3955.08VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seiner Bescheide vom 29.04.2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.09.2008 verpflichtet, der Klägerin entsprechend ihren Anträgen vom 27.12.2007 und 14.01.2008 97.466,83 EUR Mineralölsteuer und 212.380,01 EUR Energiesteuer zu vergüten.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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