Finanzgericht Düsseldorf, 2012-03-21, 1 V 152/12 A(U)

1 V 152/12 A(U)Steuergericht21.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 1 V 152/12 A(U) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-21

Aktenzeichen: 1 V 152/12 A(U)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0321.1V152.12A.U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Vollziehung der Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für die Monate Juni, Juli und August 2011 jeweils vom 5.12.2011 werden bis einen Monat nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung ausgesetzt. Die wegen Nichtzahlung dieser Umsatzsteuervorauszahlungen entstandenen Säumniszuschläge werden – soweit sie bereits verwirkt wurden - aufgehoben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.