4 K 3189/08 VM,VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-05-02, 4 K 3189/08 VM,VE
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-05-02, 4 K 3189/08 VM,VE
4 K 3189/08 VM,VESteuergericht02.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3189/08 VM,VE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-02
Aktenzeichen: 4 K 3189/08 VM,VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0502.4K3189.08VM.VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 22.04.2008 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.07.2008 verpflichtet, der Klägerin 800,31 EUR Mineralölsteuer und 2.634,18 EUR Energiesteuer zu vergüten. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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