Finanzgericht Düsseldorf, 2012-05-11, 11 Ko 3244/11 KF

11 Ko 3244/11 KFSteuergericht11.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 Ko 3244/11 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-11

Aktenzeichen: 11 Ko 3244/11 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0511.11KO3244.11KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die vom Erinnerungsgegner an den Erinnerungsführer zu erstattenden Kosten werden auf 1.142,46 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Erinnerungsführer zu 53 % und der Erinnerungsgegner zu 47 %.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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