11 Ko 3244/11 KF•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-05-11, 11 Ko 3244/11 KF
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-05-11, 11 Ko 3244/11 KF
11 Ko 3244/11 KFSteuergericht11.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 Ko 3244/11 KF — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-11
Aktenzeichen: 11 Ko 3244/11 KF
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0511.11KO3244.11KF.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die vom Erinnerungsgegner an den Erinnerungsführer zu erstattenden Kosten werden auf 1.142,46 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Erinnerungsführer zu 53 % und der Erinnerungsgegner zu 47 %.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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