Finanzgericht Düsseldorf, 2012-05-25, 4 V 1181/12 A (Erb)

4 V 1181/12 A (Erb)Steuergericht25.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 V 1181/12 A (Erb) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-25

Aktenzeichen: 4 V 1181/12 A (Erb)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0525.4V1181.12A.ERB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheids des Antragsgegners vom 23.11.2011 wird ab Fälligkeit ausgesetzt, soweit mehr als 1.722 € Erbschaftsteuer festgesetzt worden sind. Die Aussetzung der Vollziehung endet einen Monat nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung, spätestens aber mit Eintritt der Bestandskraft. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

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