4 V 1280/12 A(Z)•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-06-05, 4 V 1280/12 A(Z)
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-06-05, 4 V 1280/12 A(Z)
4 V 1280/12 A(Z)Steuergericht05.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 V 1280/12 A(Z) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-05
Aktenzeichen: 4 V 1280/12 A(Z)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0605.4V1280.12A.Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Soweit der Antrag zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Vollziehung des Bescheids vom 13.02.2012 - …- hinsichtlich des festgesetzten Antidumpingzolls von … € ab Fälligkeit gegen Sicherheitsleistung bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung, längstens bis zum Eintritt der Bestandskraft ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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