Finanzgericht Düsseldorf, 2012-06-06, 5 K 2914/11 H(U)

5 K 2914/11 H(U)Steuergericht06.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 2914/11 H(U) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-06

Aktenzeichen: 5 K 2914/11 H(U)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0606.5K2914.11H.U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 18.04.2012 wird der Haftungsbescheid vom 8.6.2011 dahingehend geändert, dass der Haftungsbetrag auf 134.152,21 EUR herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 73,7 v.H. und das beklagte Finanzamt zu 26,3 v.H. zu tragen.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

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