7 K 982/12 E,G•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-06-06, 7 K 982/12 E,G
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-06-06, 7 K 982/12 E,G
7 K 982/12 E,GSteuergericht06.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 982/12 E,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-06
Aktenzeichen: 7 K 982/12 E,G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0606.7K982.12E.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 10.02.2011 und der Gewerbesteuermessbescheid 2009 vom 11.03.2011 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.02.2012 werden dahingehend geändert, dass der gewerbliche Gewinn des Klägers auf 70.050 Euro herabgesetzt wird.
Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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