Finanzgericht Düsseldorf, 2012-06-13, 4 K 58/12 AO

4 K 58/12 AOSteuergericht13.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 58/12 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-13

Aktenzeichen: 4 K 58/12 AO

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0613.4K58.12AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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