Finanzgericht Düsseldorf, 2012-07-04, 9 K 3953/09 G

9 K 3953/09 GSteuergericht04.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 3953/09 G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-04

Aktenzeichen: 9 K 3953/09 G

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0704.9K3953.09G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 06.10.2008 wird der Gewerbesteuermessbescheid 2005 vom 02.08.2007 dahingehend abgeändert, dass bei der Ermittlung des Gewerbeertrages Sonderbetriebsausgaben von 2.251.276 EUR sowie Hinzurechnungen für Dauerschuldzinsen von 1.125.638 EUR berücksichtigt werden.

Die Ermittlung des festzusetzenden Betrages wird der Finanzbehörde übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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