14 K 3649/11 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-07-05, 14 K 3649/11 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-07-05, 14 K 3649/11 AO
14 K 3649/11 AOSteuergericht05.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 3649/11 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-05
Aktenzeichen: 14 K 3649/11 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0705.14K3649.11AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die Anordnung der steuerlichen Außenprüfung der Steuerart Lotteriesteuer
für den Zeitraum 01.12.2002 bis 31.12.2002 vom 14.03.2011 in Gestalt der
Einspruchsentscheidung vom 07.10.2011 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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