Finanzgericht Düsseldorf, 2012-07-05, 14 K 3649/11 AO

14 K 3649/11 AOSteuergericht05.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 3649/11 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-05

Aktenzeichen: 14 K 3649/11 AO

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0705.14K3649.11AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Anordnung der steuerlichen Außenprüfung der Steuerart Lotteriesteuer

für den Zeitraum 01.12.2002 bis 31.12.2002 vom 14.03.2011 in Gestalt der

Einspruchsentscheidung vom 07.10.2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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