9 K 4673/08 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-07-09, 9 K 4673/08 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-07-09, 9 K 4673/08 E
9 K 4673/08 ESteuergericht09.07.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 4673/08 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-09
Aktenzeichen: 9 K 4673/08 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0709.9K4673.08E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 01.12.2008 werden die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 vom 12.09.2007, der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 18.11.2008 und der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 06.12.2007 dahingehend abgeändert, dass Gewinnerhöhungen wegen Praxisgebühren auf 9.870 EUR (2004) und 1.120 EUR (2005) und die nicht abzugsfähigen Schuldzinsen auf 6.377 EUR (2004), 7.165 EUR (2005) und 3.731 EUR (2006) gemindert werden. Ferner sind Verluste aus Vermietung und Verpachtung des Objektes in A von 16.206 EUR (2003), 7.243 EUR (2004), 7.141 EUR (2005) und 4.736 EUR (2006) in Ansatz zu bringen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Ermittlung der festzusetzenden Beträge wird der Finanzbehörde übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 87 v.H. und der Beklagte zu 13 v.H..
Die Revision wird zugelassen.
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