4 K 1294/12 Z,EU•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-08-22, 4 K 1294/12 Z,EU
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-08-22, 4 K 1294/12 Z,EU
4 K 1294/12 Z,EUSteuergericht22.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1294/12 Z,EU — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-22
Aktenzeichen: 4 K 1294/12 Z,EU
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0822.4K1294.12Z.EU.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Bescheide des Beklagten vom 08.02.2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.03.2012 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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