Finanzgericht Düsseldorf, 2012-08-24, 3 Ko 4024/11 KF

3 Ko 4024/11 KFSteuergericht24.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 3 Ko 4024/11 KF — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-24

Aktenzeichen: 3 Ko 4024/11 KF

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0824.3KO4024.11KF.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Auf die Erinnerung vom 18.11.2011 hin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin vom 31.10.2011 dahingehend geändert, dass die aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung für das Verfahren 3 K 1672/11 Kg auf 330,34 EUR festgesetzt wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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