3 Ko 4024/11 KF•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-08-24, 3 Ko 4024/11 KF
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-08-24, 3 Ko 4024/11 KF
3 Ko 4024/11 KFSteuergericht24.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 Ko 4024/11 KF — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-24
Aktenzeichen: 3 Ko 4024/11 KF
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:0824.3KO4024.11KF.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Erinnerung vom 18.11.2011 hin wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin vom 31.10.2011 dahingehend geändert, dass die aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung für das Verfahren 3 K 1672/11 Kg auf 330,34 EUR festgesetzt wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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