Finanzgericht Düsseldorf, 2012-10-04, 16 Ko 3213/12 GK

16 Ko 3213/12 GKSteuergericht04.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 16 Ko 3213/12 GK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-04

Aktenzeichen: 16 Ko 3213/12 GK

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1004.16KO3213.12GK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Gerichtskostenrechnung vom 9.3.2012 wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Anforderung und Beitreibung der zutreffend berechneten rückständigen Gerichtskosten unterbleibt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Die gerichtlichen Auslagen trägt die Erinnerungsgegnerin.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.