11 K 1315/10 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-10-08, 11 K 1315/10 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-10-08, 11 K 1315/10 F
11 K 1315/10 FSteuergericht08.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 1315/10 F — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2012-10-08
Aktenzeichen: 11 K 1315/10 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1008.11K1315.10F.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2004 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 8. Mai 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. März 2010 wird dahingehend abgeändert, dass eine Nachversteuerung im Sinne des § 15a Abs. 3 EStG für die Kommanditisten "A" GmbH und "B" unterbleibt.
Die Ermittlung der festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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