Finanzgericht Düsseldorf, 2012-10-08, 11 K 1315/10 F

11 K 1315/10 FSteuergericht08.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 1315/10 F — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2012-10-08

Aktenzeichen: 11 K 1315/10 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1008.11K1315.10F.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Bescheid für 2004 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 8. Mai 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. März 2010 wird dahingehend abgeändert, dass eine Nachversteuerung im Sinne des § 15a Abs. 3 EStG für die Kommanditisten "A" GmbH und "B" unterbleibt.

Die Ermittlung der festzustellenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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