15 K 91/12 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2012-12-19, 15 K 91/12 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2012-12-19, 15 K 91/12 F
15 K 91/12 FSteuergericht19.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 91/12 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-19
Aktenzeichen: 15 K 91/12 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2012:1219.15K91.12F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Bescheid über die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 1995 vom 18. März 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Dezember 2011 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.
Die Revision wird zugelassen.
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