7 V 235/13 A(E)•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-13, 7 V 235/13 A(E)
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-13, 7 V 235/13 A(E)
7 V 235/13 A(E)Steuergericht13.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 V 235/13 A(E) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-13
Aktenzeichen: 7 V 235/13 A(E)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0213.7V235.13A.E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006 bis 2010 vom 22.11. und 29.11.2011 wird in Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen bis einen Monat nach Abschluss des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.
Die Berechnung der auszusetzenden Beträge wird dem Antragsgegner übertragen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.