1 K 943/10 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-15, 1 K 943/10 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-15, 1 K 943/10 U
1 K 943/10 USteuergericht15.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 943/10 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-15
Aktenzeichen: 1 K 943/10 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0215.1K943.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 4.12.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.2.2010 wird aufgehoben.
Der Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 9.3.2011 wird dahingehend geändert, dass weitere Vorsteuern in Höhe von xx € berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 53% und der Beklagte zu 47%.
Tatbestand
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