10 K 2392/12 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 10 K 2392/12 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 10 K 2392/12 E
10 K 2392/12 ESteuergericht19.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 2392/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-19
Aktenzeichen: 10 K 2392/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0219.10K2392.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 11. Juni 2012 wird der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 10. Februar 2012 durch Ansatz weiterer 8.195 Euro als außergewöhnliche Belastungen zusätzlich zu den bisher bereits berücksichtigten 94 Euro sowie durch Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer um 114 Euro geändert.
Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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