Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-19, 10 K 829/11 E

10 K 829/11 ESteuergericht19.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 829/11 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-19

Aktenzeichen: 10 K 829/11 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0219.10K829.11E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 24. Mai 2011 wird dahin geändert, dass die Einkommensteuer unter Ansatz von Einkünften aus Gewerbebetrieb in Höhe von 30.425 Euro herabgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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