15 K 2052/12 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-20, 15 K 2052/12 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-02-20, 15 K 2052/12 E
15 K 2052/12 ESteuergericht20.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 2052/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-20
Aktenzeichen: 15 K 2052/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0220.15K2052.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 8. Oktober 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Mai 2012 wird dahin geändert, dass weitere außergewöhnliche Belastungen von 15.885,67 € berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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