Finanzgericht Düsseldorf, 2013-03-19, 14 Ko 333/13 GK

14 Ko 333/13 GKSteuergericht19.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 Ko 333/13 GK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-19

Aktenzeichen: 14 Ko 333/13 GK

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0319.14KO333.13GK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senats

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei

Die gerichtlichen Auslagen und die außergerichtlichen Kosten trägt der Erinnerungsführer.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar

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