Finanzgericht Düsseldorf, 2013-04-17, 4 K 4691/12 VE

4 K 4691/12 VESteuergericht17.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4691/12 VE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-17

Aktenzeichen: 4 K 4691/12 VE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0417.4K4691.12VE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Steueränderungsbescheid vom 15. März 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. November 2012 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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