4 K 4692/12 VSt•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-04-17, 4 K 4692/12 VSt
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-04-17, 4 K 4692/12 VSt
4 K 4692/12 VStSteuergericht17.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4692/12 VSt — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-17
Aktenzeichen: 4 K 4692/12 VSt
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0417.4K4692.12VST.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Steueränderungsbescheid vom 15. März 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. November 2012 wird aufgehoben, soweit damit die Stromsteuer für das Kalenderjahr 2009 höher als 6.206.707,42 € festgesetzt worden ist.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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