Finanzgericht Düsseldorf, 2013-05-15, 4 K 3849/11 U

4 K 3849/11 USteuergericht15.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3849/11 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-15

Aktenzeichen: 4 K 3849/11 U

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0515.4K3849.11U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Steuerbescheide vom 18. November 2010 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. Oktober 2010 werden aufgehoben, soweit hiermit die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 2002 um ... €, für das Kalenderjahr 2003 um ... € und für das Kalenderjahr 2004 um ... € höher festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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