16 K 4510/12 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-06-27, 16 K 4510/12 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-06-27, 16 K 4510/12 Kg
16 K 4510/12 KgSteuergericht27.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 4510/12 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-27
Aktenzeichen: 16 K 4510/12 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0627.16K4510.12KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 28.09.2012
in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.11.2012 verpflichtet,
den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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