Finanzgericht Düsseldorf, 2013-08-08, 11 K 3540/12 E

11 K 3540/12 ESteuergericht08.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 3540/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-08

Aktenzeichen: 11 K 3540/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0808.11K3540.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Einkommensteueränderungsbescheid für das Jahr 2010 vom 21. November 2012 wird dahingehend abgeändert, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren i. H. v. 5.388 € nach Abzug der zumutbaren Belastung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Die Berechnung des festzusetzenden Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.

Die Verfahrenskosten trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

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