Finanzgericht Düsseldorf, 2013-08-08, 11 K 3681/12 E

11 K 3681/12 ESteuergericht08.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 3681/12 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-08

Aktenzeichen: 11 K 3681/12 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0808.11K3681.12E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 24.05.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.09.2012 wird insoweit geändert, als die Einkünfte des Klägers in Höhe von 476.000 € mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG versteuert werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.