Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-13, 4 K 788/13 Erb

4 K 788/13 ErbSteuergericht13.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 788/13 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-13

Aktenzeichen: 4 K 788/13 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1113.4K788.13ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 13. November 2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren durch den Kläger war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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