12 K 4002/12 E,F•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-14, 12 K 4002/12 E,F
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-14, 12 K 4002/12 E,F
12 K 4002/12 E,FSteuergericht14.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 4002/12 E,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-14
Aktenzeichen: 12 K 4002/12 E,F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1114.12K4002.12E.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Bescheid vom 25.6.2004 über die gesonderte Feststellung des auf den 31.12.2001 verbleibenden vortragsfähigen Verlustes aus privaten Veräußerungsgeschäften geändert und der Verlust mit 272.351 DM festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt zu 1/3 der Beklagte und zu 2/3 der Kläger.
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