4 K 4637/12 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-27, 4 K 4637/12 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2013-11-27, 4 K 4637/12 Z
4 K 4637/12 ZSteuergericht27.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4637/12 Z — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-27
Aktenzeichen: 4 K 4637/12 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:1127.4K4637.12Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 des AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
-
1 Führt der Umstand, dass eine Ware eine eigene Funktion im Sinne der Position 8543 der Kombinierten Nomenklatur hat dazu, dass diese Ware trotz ihrer Zusammensetzung nicht mehr der Position 8541 zugewiesen werden kann?
-
2 Bei Bejahung der 1. Frage: Unter welchen Voraussetzungen sind Sende-/Empfangsmodule der in den Gründen näher bezeichneten Art, die eine eigene Funktion im Sinne der Position 8543 haben, als Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten der Position 8543 anzusehen?
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.